Auch bei Tierärzten erweist sich die Abtretung der Regulierung an die beauftragte Kleintierpraxis als äußerst sinnvoll und nützlich. Sie spart Zeit und Nerven und sorgt dafür, dass Sie den entstandenen finanziellen Schaden schon bald vergessen können. Somit dient eine Abtretungserklärung der Vereinfachung der Abrechnung mit der Versicherung, indem Anspruchsteller (Sie) ihre Ansprüche an Dritte (also uns) abtreten. Durch eine Abtretungserklärung entfällt die Notwendigkeit, in Vorkasse zu gehen, was Ihnen finanzielle Sorgen und Überraschungen erspart.
Wichtig ist jedoch, dass die Versicherungspolice die Abtretung zulässt und die abgerechneten Leistungen auch Bestandteil der Versicherung sind. Im Zweifel sprechen Sie bitte Ihren Versicherungsmakler oder Ihre Versicherung direkt an. Aufgrund der Vielzahl an Tierkranken- sowie OP-Versicherungen können wir Ihnen leider nicht beratend zur Seite stehen.
Es daher an dieser Stelle wichtig zu betonen, dass Sie weiterhin zur vollständigen Zahlung der Behandlungskosten verpflichtet sind, falls Ihre Versicherung wider Erwarten keine oder nur zu Teilen Zahlung leistet.
Im Falle einer Ablehnung (teilweise oder vollständig) sind Sie verpflichtet, die **offenen Forderungen binnen 14 Tagen **bei uns auszugleichen. Etwaige Rückforderungen Ihrerseits gegenüber dem Versicherer sind von Ihnen eigenständig zu adressieren. Sollten zur Spezifizierung Ihrer Ansprüche weitere Gutachten oder Befunde notwendig werden, können auf diesem Weg zusätzliche Kosten auf Sie zukommen.
Ein Beispiel hierfür aus der Praxis: Versicherungen, die im Nachgang der Behandlung zusätzliche Fragebögen im Umfang von ca. drei Seiten durch den behandelten Tierarzt ausgefüllt bekommen möchten. Diese zusätzliche Dienstleistung und verbundenen Aufnahmen übernehmen wir natürlich, jedoch wird dieser mit ca. 25 EUR auch zusätzlich in Rechnung gestellt.